Häufige Fragen zum Test

Corona-Schnelltesttermin, inkl. Zertifikat

Testungen mit vorheriger Terminvereinbarung werden zeitlich bevorzugt.

Termin vereinbaren

Wenn Sie ein positives Testergebnis erhalten haben, dann informieren Sie sich bitte beim Gesundheitsamt Kleve über den nachfolgenden Link.

https://www.kreis-kleve.de/de/fachbereich5/positiv-getestet/

Wenn Sie Ihr Testzertifikat nicht per Email erhalten haben, dann

  • prüfen Sie bitte den SPAM Ordner in Ihrem Email Account
  • oder rufen Sie uns an +49 1516 3579997

Die Testcenter verwenden sehr unterschiedliche Tests. Häufig verwendet wird der Roche Diagnostics© Test, genauso ist aber auch der Abbott-Test verbreitet. Einige Testzentren verwenden einen Test der Firma TREKSTOR mit seiner Marke blnk Healthcare. Alle diagnositschen Tests der Zentren müssen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 gelistet sein.

https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=101:100:15236411693956:::::&tz=2:00

Hier werden nur nur solche Tests gelistet, welche durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem Robert-Koch Institut (RKI) festgelegte Mindestkriterien für Antigen-Tests erfüllen. (siehe auch “Was bedeutet Sensitivität und Spezifität“).

Die häufigste Handhabung ist grundsätzlich erst ab Vollendung des 5. Lebensjahres, bis zu einem Alter von 18 Jahren ausschließlich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich. Bei Kindern unter 12 ist ein Test lediglich im Rachenraum empfehlenswert, fragen Sie in solchen Fällen bitte vorher bei Ihrem Testzentrum an.

Weil sich die Regeln sehr oft ändern, bitten wir Sie, für Ihr Bundesland und allgemein für Zielland oder die Rückkehr zu recherchieren.

Wichtigste Quellen:
Auswärtiges Amt
Bundesland Baden-Württemberg
Bundesland Bayern
Bundesland Berlin
Bundesland Brandenburg
Bundesland Bremen
Bundesland Hamburg
Bundesland Hessen
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland Niedersachsen
Bundesland NRW
Bundesland Rheinland-Pfalz
Bundesland Saarland
Bundesland Sachsen
Bundesland Sachsen-Anhalt
Bundesland Schleswig-Holstein
Bundesland Thüringen

Ja. Für Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen, besteht 10-tägige Quarantänepflicht! (4.04.2021)

Außerdem müssen sich Einreisende vor ihrer Ankunft in Deutschland auf https://www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Nach frühestens fünf Tagen der Quarantäne können sich die Einreisenden auf SARS-CoV-2 testen lassen, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis zu beenden.

Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Details hier https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Die Sensitivität eines Tests gibt an, bei wieviel Prozent der infizierten Personen der Test diese Infektion korrekt erkennt. Ein Test mit einer Sensitivität von 96% zeigt also bei 96 von 100 Infizierten korrekt ein positives Testergebnis an. Vier infizierte Personen erhalten somit ein sogenanntes „falsch-negatives“ Ergebnis.

Die Spezifität gibt dagegen an, wie sicher der Test eine gesunde Person als solche erkennt. Hat ein Test eine Spezifität von 95%, liefert er bei 95 von 100 gesunden Menschen ein korrekt negatives Ergebnis. Bei fünf Gesunden schlägt der Test fälschlicherweise an (sog. „falsch-positives“ Ergebnis).

Schnelltests weisen Virusproteine in einer Abstrichprobe der zu testenden Person nach und funktionieren ähnlich wie ein Schwangerschaftstest. Dafür wird ein Abstrich im Rachen oder Nasenrachen gesammelt und auf einen Testträger aufgebracht. Sind in der Abstrichprobe Viruspartikel enthalten, färbt sich der Test im entsprechenden Bereich und zeigt so ein positives Ergebnis an. Färbt sich lediglich der Kontrollbereich, ist das Ergebnis negativ. Färbt sich nur der Testbereich jedoch nicht der Kontrollbereich, ist der Test ungültig.

Prinzipiell ist sowohl ein nasopharyngealer (Nase) als auch oropharyngealer (Mund) Abstrich möglich. Abhängig vom verwendeten Schnelltest werden unterschiedliche Zugangswege bevorzugt. Unser geschultes Personal wurde für beide Abstrichentnahme-Techniken geschult und kann somit auch auf Besonderheiten (z.B. sehr enge Nase oder starker Würgereiz) eingehen und das jeweils individuell sinnvollere Testverfahren durchführen.

In der nationalen Teststrategie wird festgelegt, wer mit welchem Test getestet werden soll (siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Nat-Teststrat.html).

Wir führen Schnelltests daher ausschließlich bei asymptomatischen Personen durch. Sie werden vor dem Betreten der Teststation befragt, ob typische Symptome einer SARS-CoV2 Infektion vorliegen (z.B. Fieber, trockener Husten und Atemnot).Wenn Sie Symptome aufweisen sollten, wenden Sie sich bitte telefonisch an ihre Hausärztin/ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst (tel. 116 117).

Die Aussagekraft des Tests ist ganz entscheidend von der korrekten Durchführung des Abstrichs abhängig. Wird zu wenig Material oder Material an der falschen Lokalisation gesammelt, ist die Aussagekraft des Tests stark eingeschränkt oder wertlos. Da die Probe an der Rachenhinterwand oder im Nachrachen gesammelt werden muss, ist es unwahrscheinlich, dass man dies an sich selbst oder anderen ohne vorherige Schulung korrekt durchführt.

Aufgrund der Funktionsweise des Schnelltests erhält man das Ergebnis bereits nach 10-15 Minuten. Schnelltests benötigen kein Labor zur Auswertung und sind daher einfacher verfügbar. Studien zeigten, dass eine sehr hohe Viruslast beim Patienten häufig schon vor dem Auftreten von Symptomen besteht (He, X., Lau, E.H.Y., Wu, P. et al.Temporal dynamics in viral shedding and transmissibility of COVID-19. Nat Med 26, 672–675 (2020). https://doi.org/10.1038/s41591-020-0869-5). Patienten sind also schon vor dem ersten Auftreten von Symptomen sehr ansteckend für andere Personen. Schnelltests können daher die Zeit, in denen diese Personen unbemerkt weitere Personen infizieren, verringern. Sie erhöhen die Chance, Personen zu identifizieren, die unwissentlich möglicherweise andere Menschen anstecken würden.

Ja, unbedingt. Ein negativer Schnelltest ist nur eine Momentaufnahme. Er kann mit einer (wenn auch geringen) Prozentzahl sogar auch falsch-negativ sein. Alle geltenden Bestimmungen müssen trotz eines negativen Schnelltests eingehalten werden. Ein negativer Schnelltest ist lediglich eine zusätzliche Sicherheit, wenn sich eine Person innerhalb der geltenden Bestimmungen bewegt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn jemand eine andere Person treffen möchte, die ein erhöhtes Risiko hat, einen schweren Verlauf einer Corona-Infektion zu erleiden.

Entbindet mich ein negativer Schnelltest von den Hygiene- oder Abstandregeln bzw. der Einschränkung der Anzahl von Personen, die ich treffen darf oder anderer Regeln?

Nein. Ein negativer Schnelltest ist nur eine Momentaufnahme. Er kann mit einer (wenn auch geringen) Prozentzahl sogar auch falsch-negativ sein. Alle geltenden Bestimmungen müssen trotz eines negativen Schnelltests eingehalten werden. Ein negativer Schnelltest ist lediglich eine zusätzliche Sicherheit, wenn sich eine Person innerhalb der geltenden Bestimmungen bewegt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn jemand eine andere Person treffen möchte, die ein erhöhtes Risiko hat, einen schweren Verlauf einer Corona-Infektion zu erleiden.

Nicht immer. Ein negatives Testergebnis mit einem Antigen-Schnelltest bedeutet nicht, dass man grundsätzlich nicht infiziert ist. Es bedeutet aber, dass man an diesem Tag mit hoher Wahrscheinlichkeit niemanden ansteckt – denn gerade dann, wenn man besonders infektiös ist, schlägt der Test auch schneller an.

Nicht immer. In sehr seltenen Fällen gibt es auch Kreuzreaktionen mit anderen Erregern oder andere Gründe für ein falsch-positives Ergebnis. Daher muss jeder positive Schnelltest auch durch eine PCR-Testung bestätigt werden. Da es sich bei einer Coronainfektion um eine meldepflichtige Erkrankung handelt, wird das positive Ergebnis umgehend von uns an das Gesundheitsamt gemeldet.

Hier sind die Auflagen unterschiedlich und ändern sich häufig. In vielen Ländern reicht jedoch das schriftliche Ergebnis einer offiziellen Corona-Teststelle, welches den Schnelltest durchführt, für die Einreise aus.

Polymerase-Kettenreaktion (PCR; engl.: polymerase chain reaction) ist ein Standardverfahren in der Diagnostik von Viren und weißt das Erbmaterial des Virus nach. Das Testverfahren benötigt für die Auswertung ein Labor und braucht dafür einige Stunden. Die PCR ist der Goldstandart in der klinischen Diagnostik von Viren, ist jedoch nur begrenzt verfügbar. Durch die Bundesregierung wurde klar geregelt, wer mittels PCR getestet werden soll, um die vorhandenen Kapazitäten nicht zu überfordern.

Dies hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Bitte prüfen Sie dies im Vorfeld. Bei Bezahlung erhalten Sie einen elektronischen Zahlungsbeleg.

Kontaktbeschränkungen, Abstands- und Hygieneregeln sowie alle weiteren geltenden Bestimmungen müssen weiter eingehalten werden.